Mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht von sterbewilligen Personen betont, beim Suizid Hilfe bei Dritten zu suchen und diese Hilfe, wenn sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Sterbewünsche spielen auch beim Umgang mit Patienten mit schweren Erkrankungen eine Rolle. Vor diesem Hintergrund haben die meisten Landesärztekammern das strikte Verbot der Suizidbeihilfe aus den Berufsordnungen für Ärztinnen und Ärzte gestrichen; gleichzeitig hält die Bundesärztekammer jedoch daran fest: Hilfe zur Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe. Seit 2022 liegen dem Bundestag unterschiedliche Initiativen zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe vor.
Vor diesem Hintergrund stellen der katholische Theologe Prof. Dr. Franz-Josef Bormann (Universität Tübingen) und der Psychiater und Suizidbegleiter Priv.-Doz. Dr. Johann Friedrich Spittler (bis zu seiner Berentung Ruhr-Universität Bochum) sowie der Psychiater Prof. Dr. Thomas Pollmächer (Klinikum Ingolstadt) Positionen im Umgang mit dem assistierten Suizid vor. In einer Podiumsdiskussion berichten zusätzlich über ihre praktischen Erfahrungen mit dem Thema der Palliativmediziner Priv.-Doz. Dr. Martin Neukirchen und die evangelische Klinikseelsorgerin Simone Bakus (beide Universitätsklinikum Düsseldorf).
Mehr Informationen finden Sie ab Anfang September über www.klinikseelsorge-duesseldorf.de
Haus der Universität, Schadowplatz 14
Klinikseelsorge Düsseldorf
Prof. Dr. Franz-Josef Bormann, katholische Theologe (Universität Tübingen),
Priv.-Doz. Dr. Johann Friedrich Spittler, der Psychiater und Suizidbegleiter (bis zu seiner Berentung Ruhr-Universität Bochum),
Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Psychiater (Klinikum Ingolstadt)