Der 1920 gegründete Völkerbund kam noch ohne eine allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus, nicht zuletzt, weil alle geltende Menschenrechte auch hätten in den Kolonien gelten müssen. Bei der „Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen“ von 1789 und der „Bill of Rights“ von 1791 schien es sich um Erklärungen von lediglich lokaler Relevanz zu handeln. Aktuellere Erklärungen gab es nicht. Zwei Wochen nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler schrieb Bonhoeffer nach New York, gegen die „grauenhafte kulturelle Barbarisierung“ müsse man nächstens „eine Civil Liberties Union aufmachen“, denn eine solche hatte er 1930/31 in New York kennengelernt. Die Ereignisse in Deutschland überschlugen sich und entwickelten sich sehr schnell in die entgegengesetzte Richtung. Dennoch handelt es bei dem 1940 entstandenen Abschnitt „Die Rechte natürlichen Lebens“ aus Bonhoeffers erst posthum veröffentlichter Ethik um den ersten Menschenrechtsentwurf in der Tradition deutschsprachiger Theologie überhaupt.
Siehe hierzu auch unsere Veranstaltung (Kurs 054) in der Black Box am 11. Februar 2026: Die Wolke der Zeugen. Dietrich Bonhoeffer in Harlem 1930/31.
Anmeldung erforderlich
Neanderkirche, Bolkerstraße 36, 40213 Düsseldorf
Dr. Uwe Gerrens, Theologe, Wuppertal